Startseite 5 Wissen 5 Städtebefragung: Elektromobilität in …

WISSEN

Städtebefragung 2021: Elektromobilität in deutschen Kommunen

Die Städtebefragung 2021 ist die vierte Befragung von Kommunen durch das BMDV. Ihr Ziel ist es, die Aktivitäten der Kommunen im Bereich Elektromobilität zu erfassen: Wie hat sich das Thema in den Kommunen entwickelt? In welchen Handlungsfeldern sind Kommunen aktiv und wo zeichnen sich Bedarfe ab?

Mit der Auswertung von 631 teilnehmenden Kommunen (Einwohnerzahl > 5.000) ist die Befragung die bisher umfangreichste ihrer Art.

Die Befragung zeigt, dass Elektromobilität im Alltag von Groß- und Mittelstädten angekommen ist (mehr Aktivität, hoher politischer Stellenwert). In kleineren Kommunen kommt sie langsam an. Stärker vertretene Handlungsfelder sind vor allem die Errichtung von Ladeinfrastruktur und die Elektrifizierung des kommunalen Fuhrparks. Die Potentiale der Elektromobilität werden primär im Bereich Klimaschutz und Image der Kommune hoch eingeschätzt. Dagegen sind Gründe, sich nicht im Thema zu engagieren, insbesondere Personal- und Geldmangel.

Key facts:

  • Befragte Kommunen: 631
  • Größe der Kommunen: > 5.000 Einwohner
  • Zeitraum der Befragung: Sept. – Okt. 2021
  • Befragte Personen: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen mit Zuständigkeit/ Erfahrung zu E-Mobilität bzw. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

 

file pdf icon Download „Factsheet Städtebefragung 2021“ (PDF)

1. Beteiligung & Aktivitäten

Insgesamt haben sich 631 Kommunen mit mehr als 5.000 Einwohner*innen und Einwohnern an der Städtebefragung 2021 beteiligt.

Die Befragung zeigt, dass Elektromobilität sich zunehmend in der Fläche etabliert und die Kommunen damit auf einem guten Weg in die elektromobile Zukunft sind. Bereits 80 Prozent der deutschen Kommunen sind beim Thema Elektromobilität aktiv und weitere knapp 10 Prozent planen in das Thema einzusteigen. Dabei sind Großstädte sind häufiger aktiv als kleinere Kommunen.

2. Stellenwert & Handlungsfelder

Insgesamt stuft der Großteil der Kommunen den politischen Stellenwert als „sehr hoch“ und „eher hoch“ ein. Der geringste Stellenwert lässt sich bei Kleinstädten und Kommunen mit 5.000-20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ausmachen.

Damit korreliert der politische Stellenwert von Elektromobilität mit der Bevölkerungsgröße der Kommunen: Je mehr Einwohnerinnen und Einwohner die Kommune hat, desto höher der Stellenwert von Elektromobilität.

Die häufigsten Handlungsfelder der Kommunen sind die Errichtung von Ladeinfrastruktur und die Beschaffung von Elektrofahrzeugen für den kommunalen Fuhrpark. Die Potenziale der E-Mobilität werden dabei vor allem im Bereich Klimaschutz und für das Image der Kommune hoch eingeschätzt. Wirtschaftliche Aspekte spielen kaum eine Rolle.

Gründe gegen Aktivität

Von 63 Kommunen, die nicht im Bereich Elektromobilität aktiv sind, nennt die Mehrheit mangelnde personelle und finanzielle Ressourcen als Grund dafür. Auch ein Mangel an Erfahrung sowie fehlendes Wissen stellen eine Hürde für ein Engagement in der Elektromobilität dar.

Als Voraussetzung für ein zukünftiges Engagement wird vor allem eine stärkere finanzielle Förderung von Vorhaben genannt. Darüber hinaus auch die Förderung von Personalaufwand, eine steigende Nachfrage aus der Bevölkerung bzw. Wirtschaft sowie gezielte Beratung und Information.

Die Hürde der Umsetzung hängt also weniger in der Erkenntnis, sondern vielmehr an den Möglichkeiten zur Umsetzung.

3. Umsetzung der Bevorrechtigungen des Elektromobilitätsgesetz (EmoG)

Das Elektromobilitätsgesetz ist mittlerweile bei rund 70 Prozent der Kommunen bekannt. Auch hier zeigt sich ein Gefälle im Zusammenhang mit der Größe von Kommunen. Während das EmoG bei allen befragten Großstädten bekannt ist, sind es bei den Kleinstädten (5.000-20.000 Einwohnerinnen und Einwohner) lediglich knapp zwei Drittel.

Am Häufigsten wird die Ausweisung von Parkflächen für Elektrofahrzeuge an Ladestationen im öffentlichen Raum genutzt. Weitere Kommunen haben die Umsetzung für 2022 bzw. 2023 geplant.

Auch die Reduzierung bzw. der Erlass von Parkgebühren wird zunehmend von Kommunen umgesetzt. Hier ist seit der Befragung von 2017/18 ein Aufwärtstrend erkennbar.

Die Bevorrechtigung hinsichtlich der Nutzung von Busspuren wird nach wie vor nur wenig umgesetzt. Sechs Kommunen haben diesen Aspekt umgesetzt, eine weitere Kommune plant die Umsetzung.

Auch die Zulassung von Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtsverboten wird nur von insgesamt sieben Kommunen umgesetzt, drei weitere planen die Umsetzung – durchschnittlich bis zum Jahr 2024.

4. Herausforderungen bei der Umsetzung des EmoG

Nur ein kleiner Teil der Kommunen gibt an, dass sie Schwierigkeiten bei der Umsetzung des EmoG hatten. Herausforderungen bei der Umsetzung des Elektromobilitätsgesetzes sind vor allem mangelnde finanzielle und personelle Ressourcen. Teilweise werden aber auch keine in Frage kommenden Parkplätze oder Busspuren als Gründe genannt. Zudem gibt es nach wie vor Unklarheiten bezüglich der Beschilderung bei bevorrechtigten Parkflächen.

post-thumnail

Zukunftstaxi – Emissionsfreie und inklusive Taxen für Hamburg

Hamburgs Taxi-Flotte soll durch elektrische Antriebe und inklusive Fahrzeuge zukunftsfähig und vor allem klimafreundlicher werden – das ist das

MEHR ANZEIGEN