Strategie & Konzeption
Die Chancen nachhaltiger Mobilität: Mobilität ist ein zentraler Bestandteil unseres Lebens und unseres Wohlstands – diese gilt es nachhaltig zu gestalten. Dabei geht es nicht nur darum, Antriebe gemäß gesetzlicher Vorgaben wie der Clean Vehicle Directive (CVD) zu tauschen und so einen Beitrag zu weniger Emissionen wie Treibhausgasen, Lärm und Stickoxiden zu leisten. Vielmehr fordert der Umstieg auf nachhaltige Mobilität Kommunen dazu heraus, Mobilitätserfordernisse und weitere Erwartungen an nachhaltige Städte und Gemeinden zusammen zu bringen. Bürgerinnen und Bürger erwarten zunehmend einen gut vernetzten öffentlichen Personennahverkehr, Platz für sichere Fuß- und Radwege und Angebote mit hoher Aufenthaltsqualität.
Die Integration von Elektromobilität bietet die Chance, Verkehrsräume und -wege neu zu denken. Gemeinsam mit weiteren Akteurinnen und Akteuren in den Städten und Gemeinden lohnt es sich engagiert Veränderungen anzustoßen und von aktuellen Förderungen zu profitieren.

Ganzheitliche Strategien für Elektromobilität entwickeln
- Einbindung in kommunale Konzepte und Leitlinien
Um Elektromobilität in der Kommune einzuführen und dauerhaft zu etablieren, ist es notwendig, das Thema in den relevanten Plänen und Strategien zu verankern. So stellen Sie sicher, dass der Prozess verlässlich verfolgt werden kann – gerade auch weil Elektromobilität als Querschnittsthema viele Berührungspunkte in der kommunalen Verwaltung hat. Nutzen Sie die Gelegenheit, nicht nur Einzelmaßnahmen durchzuführen, sondern im Sinne der nachhaltigen Mobilität umfassendere Veränderungen einzuleiten.
Prüfen Sie, in welchen kommunalen Konzepten und Leitlinien das Thema Elektromobilität bereits verankert ist bzw. zielführend integriert werden kann. Dazu zählen zum Beispiel:
- Verkehrsentwicklungsplan,
- Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP, dt. „nachhaltiger städtischer Mobilitätsplan“)
- Nahverkehrsplan,
- Klimaschutzkonzept,
- Stadtentwicklungskonzept/Quartierskonzept,
- Luftreinhalteplan und
- Lärmminderungsplan.
Sehr konkret kann das Thema Elektromobilität auch in das Ortsrecht Einzug halten wie z.B. in der Bauleitplanung, der Stellplatzsatzung oder in Sondernutzungssatzungen. Zusätzlich können Vereinbarungen von Kooperationen und Verträgen getroffen werden zum Beispiel in Form von interkommunaler Zusammenarbeit, in städtebaulichen Verträgen, Sondernutzungsverträgen und Beschaffungsrichtlinien.
2. Sektorenkopplung „Mobilität & Energie“
Nachhaltige Mobilität bedeutete einen erhöhten Bedarf an elektrischer Energie. Prüfen Sie, ob die steigende Stromnachfrage durch lokal regenerativ erzeugten Strom gedeckt werden kann und koppeln Sie so die Sektoren Energie und Mobilität. Durch die ausschließliche Nutzung von regenerativen Energien kann Elektromobilität emissionsfrei gestaltet und CO2-Emissionen können reduziert werden. Ein guter Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Ziehen Sie in Betracht, als Kommune selbst Stromerzeuger zu werden, um möglichst keinen Strom einkaufen zu müssen. Der gewonnene Strom kann unmittelbar für den Mobilitätssektor eingesetzt werden.
Mit steigendem Strombedarf kann auch ein Ausbau der Netzkapazitäten notwendig werden. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Netzbetreiber, da ein Ausbau in der Regel lange Vorlaufzeiten benötigt. Bei Projekten mit hohem Energiebedarf (z.B. Elektrifizierung einer Busflotte) hilft eine intelligente Steuerung des Energiebedarfs, um eine gleichmäßige Netzauslastung zu erreichen und Lastspitzen zu vermeiden (vgl. Praxisbeispiel „Busbetriebshöfe in Hamburg Alsterdorf/Bergedorf“). Eine optimale Auslastung der vorhandenen Netzkapazitäten kann unter Umständen einen Ausbau unnötig machen.
Strukturen schaffen & nutzen
Als Kommune haben Sie vielschichtige Aufgaben und können dabei verschiedene Rollen einnehmen: Vom Gestalter und Regulierer, über die Genehmigungsbehörde bis zum Betreiber und Nutzer, aber auch Netzwerker und Impulsgeber. Werden Sie sich der unterschiedlichen Rollen bewusst und prüfen Sie, welche Rolle Sie in welchem Kontext einnehmen wollen und können.
Aufgrund der Charakteristik der Elektromobilität als Querschnittsthema, müssen Koordinationsstrukturen innerhalb der Kommune auf verschiedenen Ebenen entstehen. Fachämter wie z. B. Tiefbauamt, Denkmalschutzbehörde, Straßenverkehrsbehörde sollten miteinander ins Gespräch gebracht werden, damit das Thema umfassend und auf mehrere Schultern verteilt bearbeitet werden kann. Dabei ist es hilfreich, einen zentralen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin zu benennen, beispielsweise in Form einer Stabstelle, bei dem die thematischen Fäden zusammenlaufen.
Verwaltungsarbeit wird zunehmend als eine Steuerungsaufgabe verstanden, die explizit die Einbindung von privatwirtschaftlichem oder auch bürgerschaftlichem Engagement als Ressource der Kommune mitdenkt. Verwaltung wird in diesem Sinne als Dialogpartner von öffentlichen und privaten Akteuren verstanden.
3 Ebenen der Koordination
Koordinationsstrukturen im kommunalen Kontext können in drei Ebenen der kommunalen Kooperations- und Kommunikationsprozesse unterschieden werden:
- Ebene 1: Auf der intrakommunalen Ebene werden Koordinations- und Kommunikationsstrukturen innerhalb der kommunalen Verwaltung sowie mit kommunalen Unternehmen (z.B. Stadtwerken) betrachtet. Im Fokus steht dabei das Prozess- und Verwaltungsmanagement sowie die institutionelle Verortung der Elektromobilität. (Vgl. Praxisbeispiel „Landeshauptstadt Stuttgart: Lenkungskreis zum Aktionspreis „Nachhaltigkeit mobil in Stuttgart“)
- Ebene 2: Die zweite Ebene richtet den Blick auf die Kooperation und Kommunikation mit privaten und gewerblichen Akteuren in der Kommune, wie Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und lokalen Unternehmen bei der Umsetzung von Strategien im Themenbereich der Elektromobilität. (Vgl. Praxisbeispiel „Ludwigsburg: Innovationsnetzwerk“)
- Ebene 3: Auf der dritten Ebene werden interkommunale Kooperationen und die Netzwerkbildung mit Nachbarkommunen, Landkreisen etc. betrachtet (vgl. Praxisbeispiel „Oberrhein: Interkommunale Vernetzung in Dachmarke „EINFACH MOBIL“)
Die Broschüre „Koordinations- und Kommunikationsprozesse zur kommunalen Umsetzung der Elektromobilität“ (PDF-Datei) vertieft die möglichen Kooperations- und Koordinationsformate zur Umsetzung des Elektrifizierungsprozesses auf verschiedenen Ebenen. Expertenbewertungen und Praxisbeispiele dienen der Erläuterung.
Vom Konzept zur Umsetzung
Wenn die übergeordnete Strategie steht, können konkrete Elektromobilitäts-Projekte entwickelt und umgesetzt werden. Dazu empfiehlt sich zunächst die Erstellung eines Elektromobilitätskonzepts, das oftmals durch Fördermittel realisiert werden kann. Ein Elektromobilitätskonzept dient dazu konkret Ihre regionalen Rahmenbedingungen zu betrachten und bei Ihren speziellen Fragestellungen anzusetzen. Schwerpunkte liegen häufig auf der Elektrifizierung des eigenen Fuhrparks und der Digitalisierung als Instrument für innovative und effiziente Lösungen zur Integration von Elektromobilität beispielsweise in Flottenanwendungen, Mobilitätsdienstleistungen (Mobility-as-a-Service/ MaaS) und elektrifizierter (Güter)-Verkehrsentwicklung. Ebenso können die Einbindung erneuerbarer Energien für das Laden und intermodale Verkehrskonzepte betrachtet werden. Auch einsteigende Potenzialanalysen oder Querschnittsaufgaben wie Öffentlichkeitsarbeit sind möglich.
So konkret wie möglich.
Achten Sie bereits bei der Konzepterstellung darauf, Ihr Vorhaben so konkret wie möglich zu planen. Bestandteil des Konzepts ist daher auch die Definition von einzelnen Umsetzungsmaßnahmen. Je konkreter Sie das Konzept ausgearbeitet haben, desto einfacher wird Ihnen die anschließende Umsetzung fallen. Ist die Umsetzung der Maßnahmen einmal durchdacht, haben Sie mit ihrem Konzept einen roten Faden an der Hand, an den Sie sich während der Umsetzungsphase orientieren können.
Ein Konzept für die Elektrifizierung des Fuhrparks sollte beispielsweise bereits einen konkreten Beschaffungsplan beinhalten und die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln sollten – soweit möglich – vorab geklärt sein.
Auch sollte die Umsetzung des Konzeptes klar einem Fachbereich zugeordnet werden und dieser mit notwendigen personellen Ressourcen ausgestattet werden.
Hilfreich ist zudem eine Übersicht zu erforderlichen Finanzmitteln und wenn möglich die Darstellung von Amortisationseffekten, die diese Finanzmittel kompensieren können. Im Bereich der Elektrifizierung der kommunalen Fuhrparke könnten z.B. die erhöhten Mittel für die Fahrzeugbeschaffung durch die Einführung eines Mobilitätsmanagements und eine langfristige Reduzierung der Fahrzeuganzahl kompensiert werden.
Nach dem Konzept kommt die Umsetzung.
Als Kommune können Sie sich in verschiedenen Bereichen engagieren. Angefangen bei der Elektrifizierung der eigenen Flotte, des ÖPNV sowie bei den Rahmenbedingungen für einen elektrifizierten Wirtschaftsverkehr.