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Gewerbeverkehr // 15.05.2019

Zufahrtsbevorrechtigung für Lieferverkehr – die Anwendung des Emog in Essen

Zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität, hat die Stadt Essen 2017 beschlossen, die Anlieferungszeiten in der Fußgängerzone für E-Fahrzeuge im Sine des §3 (4 des EmoG) zu erweitern. Grundsätzlich darf der Lieferverkehr in Essen die Fußgängerzonen nur zwischen 22 und 11 Uhr befahren. Durch die Bevorteilung des emissionsfreien Lieferverkehrs erhofft sich die Stadt mittelfristig eine Umstellung von Logistikleistungen auf umweltfreundliche Antriebe.

Hintergrund

Die Stadt Essen verfolgt seit vielen Jahren das Ziel der Verringerung von Schadstoff-, Treibhausgas- und Lärmemissionen im Verkehr. Dies soll mithilfe eines integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts, dem Luftreinhalteplan Ruhrgebiet und dem Lärmminderungsplan der Stadt Essen erreicht werden.

So führte die Stadt Essen mit der Deutschen Post/DHL seit längerem einen Dialog über umweltfreundliche Antriebe und deren Einsatz in der Innenstadt. Eine Folge der Gespräche: Seit mehreren Jahren wurden in der Essener Fußgängerzone ausschließlich Erdgasfahrzeuge eingesetzt.

Im Rahmen des Projektes „Grüne Hauptstadt Europas – Essen 2017“ wurde ein 12-Punkte-Plan zur Förderung der Elektromobilität erarbeitet, darunter auch das Thema Lieferverkehr.

Herangehensweise

Bisher verfügen elektrische Lieferfahrzeuge (LKW und Cargobikes) im Vergleich zu Dieseltransportern über eine geringere Zuladung, weniger Volumen und eine geringere Reichweite. Sie müssen daher häufiger fahren. Für diese Form der veränderten Lieferung ist eine Verlängerung der Andienungszeiten notwendig.

Lieferanten mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen können eine Ausnahmegenehmigung beantragen und dürfen so statt bis um 11 Uhr nun bis 13 Uhr anliefern. Für diese Genehmigung fällt eine Gebühr von 120 € pro einfahrendem Fahrzeug und Jahr an. Dabei kann eine Genehmigung auch für mehrere Fahrzeuge beantragt werden. Nach 11 Uhr dürfen diese nur einzeln in die Fußgängerzone einfahren.

Die Anpassung der Zufahrtsbeschränkung hat der Rat der Stadt Essen am 14.7.2017 durch eine Änderung der bisherigen Andienungssatzung (Satzung über den Andienungsverkehr (Sondernutzung) in Fußgängerbereichen der Stadt Essen) vorgenommen.

Aktueller Stand

Nach ca. 3 Jahren Erfahrung mit erweiterten Anlieferungszeiten sind keine negativen Auswirkungen für z.B. Fußgänger bekannt geworden. Die Stadt Essen verfolgt das Konzept der emissionsfreien Innenstadt konsequent weiter. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen für Elektrofahrzeuge werden laufend erteilt.
Bisher nutzt insbesondere die Deutsche Post/DHL das Angebot der ausgeweiteten Anlieferungszeiten. Aktuell sind im Stadtgebiet von Essen 35 Streetscooter im Einsatz.

Parallel planen verschiedene Anbieter von Kurier-, Express- und Paketdiensten im Innenstadtgebiet Umladepunkte (Hubs) für Cargobikes. Auch elektrisch unterstützte Lastenräder können eine Sondernutzungsgenehmigung erhalten. Die verlängerten Zustellzeiten kommen somit Händlern, Anwohnern der Innenstadt und KEP-Diensten zugute. Um die Ansiedlung der Umladepunkte im Innenstadtbereich zu fördern, unterstützt die Stadtverwaltung die KEP-Dienste bei der Suche nach geeigneten Flächen.

Wichtige Erfahrungen

Seitens der Kommune ist darauf zu achten, dass die Umsetzung der vorgenannten Projekte und Strategien mit Augenmaß und unter Berücksichtigung aller Interessen realisierbar ist. So muss beispielsweise der Einsatz von Elektrofahrzeugen in Fußgängerbereichen ebenso mit Blick auf die Sicherheit von Fußgängern betrachtet werden. Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung ist daher eine enge Zusammenarbeit der einzelnen Fachbereiche bei der Kommune und der betroffenen Unternehmen.

Darüber hinaus sollte berücksichtigt werden, dass die Umsetzung einer Zufahrtsbevorrechtigung für den Lieferverkehr nicht immer sofort erfolgen kann. Im vorliegenden Fall war zur Privilegierung von Elektrofahrzeugen eine Änderung der Andienungssatzung erforderlich.

Kommunen benötigen in der Regel einen gewissen Vorlauf, um die Beschlüsse der politischen Gremien umzusetzen. Daher sollten Logistikunternehmen frühzeitig mit Kommunen in Kontakt treten und ihr Interesse an einer solchen Zufahrtserleichterung kommunizieren.

Da langfristige Entwicklungen der Verkehrsverhältnisse nicht vorhersehbar sind (z. B. Dieselproblematik, Zahl der Lieferfahrzeuge), sollten sich Kommunen darauf einstellen, flexibel auf Entwicklungen zu reagieren. Zufahrtsbevorrechtigungen für den Lieferverkehr sollten immer in Zusammenhang mit Entwicklungen des Marktes und der Politik bewertet werden. Entscheidend ist die übergeordnete Zielvorgabe – in diesem Fall die Reduktion von Emissionen in der Innenstadt.

Key facts

Partner

Logistikunternehmen

Kontakt

Thomas Dobrick
Stadt Essen
Der Oberbürgermeister
Umweltamt
Immissionsschutz, Umweltplanung
Rathaus Porscheplatz
45121 Essen

Telefon: +49 0201 88-59213
Mail: thomas.dobrick@umweltamt.essen.de
Web: www.essen.de/umwelt

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